NFO-2010-de-blueray

The.2010.German.COMPLETE.BLURAY.and.BDR.Releasing.Standards.v1.0



General (COMPLETE/BDR):
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1.1)  Kopierschutz wie AACS, BD+ muss entfernt werden, dies gilt auch fuer nachtraeglich modifizierte Ordner wie ANY!
1.2)  Die Releases muessen als .iso mit UDF2.5 vorliegen.
1.3)  Rar/Sfv/Nfo/Sample sind zwingend erforderlich.
1.4)  Das Release muss Region Free sein.
1.5)  BD-Live muss deaktiviert werden.
1.6)  Standalone (SAP) und PS3 Kompatibilitaet ist zu gewährleisten, d.h. unter anderem die original Verzeichnisstruktur muss erhalten bleiben. Verzeichnisse wie AUXDATA, BDJO, JAR, META
      sind, falls nicht vorhanden, manuell hinzufuegen.
1.7)  Ein Sample von etwa 60 Sek., das aus dem finalen Release herausgeschnitten wird, ist im Unterordner /Sample beizulegen.


Nfo:
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1.8)  In der Nfo muessen mindestens folgende Informationen enthalten sein:

      - Titel
      - Release date
      - Source (BD25/BD50)
      - Rar Groesse und Anzahl
      - German Cine Date bzw. STV
      - Runtime
      - Genre
      - imdb.com Link
      - imdb Rating
      - Resolution
      - Video Bitrate (fuer Complete gilt UNTOUCHED, bei encoded BDR muessen Codec/Bitrate/Pass angegeben werden)
      - alle vorhandenen Audiosprachen/Audiokanaele müssen angegeben werden und bei encoded BDR zusätzlich noch die Bitrate.
      - alle vorhandenen Untertitel (Angaben wie "all included" oder Aehnliches sind nicht erlaubt)


COMPLETE BLURAY:
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General:

2.1)  Es darf nichts gestripped werden.

Tagging:

2.2)  Titel.{Sxx.DISCx.}JAHR{.DOCU}{.DISCx}<.DUAL|.MULTi|.German>.COMPLETE.BLURAY{.PROPER|.iNTERNAL|.READNFO|.REPACK|.RERiP}-GROUP
      Syntax: {optional}
2.3)  Die Jahresangabe ist das Produktionsjahr und muss von imdb uebernommen werden.

Packaging:

2.4)  Als Volumengroesse sind folgende Groessen zulaessig:
      100 - 150 - 200 - 250 - 300 - 350 - 400 - 450 - 500 MB
2.5)  Maximal 101 Dateien. (rar-r99) im Classic Style
2.6)  Wiederherstellungsinformation von 1% ist Pflicht.
2.7)  Kompressionsverfahren M1 ist Entscheidung des Rippers. (M0 hat weiterhin Bestand)

German BDr:
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General:

3.1)  Die Blu-Ray darf die maximale Groesse eines Single Layers nicht ueberschreiten. (max. 25.025.314.816 bytes)
3.2)  Warnings und Trailer beim Starten des Filmes sind aus der Playlist zu isolieren.

Tagging:

3.3)  Titel.{Sxx.DISCx.}JAHR{.DOCU}{.DISCx}<.MULTi|.German|.DL>.COMPLETE.BDR{.PROPER|.iNTERNAL|.READNFO|.REPACK|.RERiP}-GROUP
      Syntax: {optional}
      Die Jahresangabe ist das Produktionsjahr und muss von imdb uebernommen werden.
3.4)  Complete ist nur erlaubt, wenn die Quelle BD 25 ist und dabei nichts entfernt werden musste.

Packaging:

3.5)  Als Volumengroesse sind folgende Groessen zulaessig:
      100 - 150 - 200 - 250 - 300 MB
3.6)  Maximal 101 Dateien. (rar-r99) im Classic Style
3.7)  Wiederherstellungsinformation von 1% ist Pflicht.
3.8)  Kompressionsverfahren M1 ist Entscheidung des Rippers. (M0 hat weiterhin Bestand)

Menu:

3.9)  Das Top/Pop-Up Menu darf nicht entfernt werden.
3.10) Introsequenzen (basierend auf dem Menu) sind entsprechend den vorhanden Audiosprachen anzupassen. Alle anderen sind zu entfernen und remappen.
3.11) Buttons bei entfernten Material muessen bei nicht Java/oder teils Java Menu zurueck zum Menu verlinkt werden. (bdedit PLAY PL)
3.12) Menu Videos mit aufeinander folgender Videosequenz (2 oder mehr Dateien) darf bei Neuberechnung in 1 Videosequenz zusammengefasst werden.


Extras:

3.13) Extras sind nur erlaubt, wenn der Hauptfilm dabei nicht encoded werden muss.
3.14) Bei entfernen von Extras muessen diese durch Dummy Dateien ausgetauscht, ordentlich verlinkt (MPLS, M2TS, CLPI) oder sogar falls moeglich komplett aus des dem Menu isloliert werden. (siehe auch 3.11)

Video:

3.15) Erstes Ziel ist, ein encode zu vermeiden.
3.16) Alle Filme unterliegen der Originalframerate.
3.17) Picture in Picture Inhalte sind erlaubt. (siehe auch Punkt 4.6)
3.18) Das Zusammenfassen von mehreren M2TS Dateien, beispielsweise bei vorhandener Cinema/Extended Version ist erlaubt.

Audio:

3.19) Standard Audio Formate wie Dolby Digital, True-HD, DTS, DTS-HD sind erlaubt.
3.20) German HD Audio hat Prioritaet. Sollte jedoch daraus resultieren, dass ein encode noetig ist, so darf nur der Audio Core Stream verwendet werden. (siehe auch 5.4)
3.21) Beim Entfernen von Audiospuren sind diese auf die deutsche Spur zu remappen.
      Entfernt man z.B. french Audio, so muss auf diesen Channel die deutsche Spur gemapped werden

Untertitel:

3.22) Entsprechend den Audiospuren muss der passende Untertitel vorhanden sein. (Standard/forced)
3.23) Audio Kommentar Untertitel sind nur bei vorhandensein der entsprechenden Audiospur zulaessig.

Encoding settings:
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General:

4.1)  Darf nur angewandt werden, wenn es nicht moeglich ist, den Hauptfilm ohne encode auf einem Blu-Ray Single Layer unterzubringen.
4.2)  Die maximale Kapazitaet eines Blu-Ray Single Layers sollte ausgenutzt werden und darf max. um 200 MB unterschritten werden. (min. 24.815.599.616 bytes)
4.3)  Extras und Trailer sind bei einem encode grundsaetzlich zu entfernen. (Ausnahme siehe ab 3.13)
4.4)  Die verwendete x264 Version darf max. 25 Builds von der derzeit aktuellen Version zurückliegen.
4.5)  1 Klick Tools sind untersagt.
4.6)  Picture in Picture Inhalte sind bei Neuberechnung komplett zu entfernen.


Video settings:

4.7)  Croppen/Resizen ist aus Kompatibilitaetsgruenden nicht erlaubt.
4.8)  2-Pass Encoding ist Pflicht, CRF encoding ist untersagt.
4.9)  Interlaced Source muss bei einem encode deinterlaced werden.
4.10) Menu encoden ist erlaubt, zu beachten ist jedoch ab 3.9).
4.11) Hauptfilm: Encoding Bitrate, die als Durchschnitt (AVG) zu bezeichnen ist, haengt von der Laufzeit des Filmes ab.

      90-120 min: minimum 20000 Kbps
      120-150 min: minimum 19000 Kbps
      ab 150 min: minimum 18000 Kbps

      Sollte die vorgegebene minimale Bitrate unterschritten werden, muss dies in der NFO belegt werden. Als Ausnahme gueltig waere hierbei ein Film bei insgesamt max. einer Tonspur mit HD Audio.
4.12) Extras encoden sind optional erlaubt wenn Fall 3.13) eintritt
4.13) Um die maximale Kapazität ausnutzen zu koennen, sollte zur Berechnung der Videobitrate zwingend ein M2TS Container fähiger Bitrate Calculator benutzt werden.
Pflicht settings:
4.14) Reference Frames (--ref 4)
4.15) (--b-pyramid normal) (--mbtree)
4.16) Access Unit Delimiters (--aud)
4.17) Square Pixels (--sar 1:1)
4.18) Subpixel Refinement Level minimum 8 besser 9 (--subme 8)
4.19) High Level Profile 4.1 (--level 4.1)
4.20) Bitratenbeschraenkung bis max 40 Mbps (--vbv-bufsize 30000 --vbv-maxrate 40000)
4.21) bframes level 3 (--bframes 3)
4.22) Trellis rd Quantization Level 1 bei subme 8/9 (Level 2 bei subme 10 icore erforderlich) (--trellis 1)
4.23) All Partition Search Types (--partitions all)
4.24) Motion Estimation Method (--me umh)
4.25) CABAC Pflicht


Audio settings:

5.1)  PCM Audio ist bei einem encode strengstens untersagt. Sollte jedoch nur PCM Audio auf der Disc verfuegbar sein, so muss dieser in AC3 (mind.640kps) oder DTS(mind.768kpbs) encoded werden
5.2)  Audio Kommentare/Sehbehindertenfassung/Instrumental sind nur erlaubt wenn die minimale Videobitrate nicht unterschritten wird.
5.3)  Wenn 2 oder mehrmals die selbe Audio Sprache als Standard Audio und als HD Audio vorliegt, bekommt HD Audio den Vorzug und
      muss als einzigste Audio Spur benutzt werden. Alle anderen sind dann zu entfernen und zu remappen.
5.4)  Weicht die minmale Video Bitrate stark ab, so muss bei HD Audio der Core extrahiert werden. (eac3to -core)
      Typische Core Bitrates:
      AC3 : 640 / 448 kbps     DTS: 768 / 1536
      Verfuegt die Disc nur ueber eine andere Bitrate so ist dies in der nfo explizit zu erwaehnen.


      Originally written and organized by: (listed alphabetically)

              DARM HDi HDPLANET JPS OldsMan RedRay SLM TRexHD